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Juristische Fehler im Amazon Handel - Dr. Thomas Engels im Interview

Dr. Thomas Engels über juristische Fehler im Amazon Handel

Ein eigenes Business aufzubauen und zu führen ist für viele Menschen ein Traum, der oftmals nicht in Erfüllung geht. Angst vor Versagen, vor dem Finanzamt oder zu viel Bürokratie hemmt viele Leute den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Denjenigen, die sich diesen Schritt getraut haben, öffnet sich eine neue Arbeitswelt mit anderer Arbeitsweise und ganz anderen Pflichten.

Besonders Händler auf der Onlineplattform amazon.de können von Vorschriften und Fehlern, die man tunlichst vermeiden sollte, ein Lied singen. Markenrechte, Designrechte, Urheberrechte – nur um mal ein paar Dinge zu nennen, über die man sich als Amazon Seller kontinuierlich informiert sein sollte. Verletzt man eines dieser Rechte, flattert schnell mal ein anwaltliches Abmahnungsschreiben in den Firmenbriefkasten.
Ein Mann, der unter anderem solche Abmahnungsschreiben verfassen muss, um die Interessen von Händlern zu wahren, und sich mit dem Thema „Gewerblicher Rechtsschutz“ bestens auskennt, ist der Fachanwalt Dr. Thomas Engels.

Von fehlender Produktkonformität bis zu irreführenden Werbeslogans – Dr. Engels zeigt auch als Berater seinen Mandanten jede Kleinigkeit auf, die man auf der Onlineplattform falsch machen kann.

Im Interview mit Michael Hecker spricht  Thomas Engels drei unterschiedliche Themenfelder an.

1. Listingfehler – Mit Zertifizierungen in die Irreführung

DIN-Normen, Zertifizierungen, CE-Geprüft – Im eigenen Listing mit Normen und Zertifizierungen zu werben erscheint im ersten Augenblick als eine simple verkaufsfördernde Maßnahme. Doch sollte man dabei immer im Blick haben, was man mit einem CE-Geprüft aussagt und was es wirklich bedeutet.

Das Siegel CE-Geprüft sagt beispielsweise aus, dass der Hersteller bzw. Inverkehrbringer in eigenem Ermessen erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt. Das CE-Kennzeichen ist daher kein Qualitätssiegel. Es ist die reine Grundvoraussetzung, dass das jeweilige Produkt überhaupt in Europa verkauft werden darf.

Dem Käufer wird mit dem speziellen Hinweis auf das CE-Geprüft Siegel aber suggeriert, dass es sich dabei um eine besondere Qualität oder ein besonders sicheres Produkt handelt. Das ist irreführend und kann mit einer Abmahnung bestraft werden.

Wichtig nur für die eigenen Unterlagen: Jeder Händler muss für die jeweilige Charge des Produkts eine Konformitätserklärung abgeben, worin steht, dass der Artikel allen EU-Richtlinien entspricht. Für diese Dokumente gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht.

Prüfnormen fallen ebenfalls in diese Kategorie. Kinderspielzeug beispielsweise benötigen als Basisanforderung für den Vertrieb in der EU das Prüfzeichen EN71. Diese Norm in seiner Description zu nennen ist zwar nicht verboten, aber man muss die Bedeutung davon erklären, sodass es nicht werblich, sondern informativ gemeint ist. Doch bei maximal 2.000 freien Zeichen ist der Platz für solche Erklärungen meist sehr begrenzt.

 

Die unverbindliche Preisempfehlung

Diesen Begriff hat sicher schon jeder Mensch einmal in irgendeiner Werbung gehört. Damit aber einfach so zu werben, kann ebenfalls einige Stolpersteine bereithalten. Denn auch hier muss der Händler wissen, was die unverbindliche Preisempfehlung eigentlich bedeutet und was dafür nötig ist, um diese auszurufen.

Die unverbindliche Preisempfehlung wird vom Hersteller, also dem Private Label Seller“ an den Handel gegeben.

Um diese abgeben zu können, muss man als Hersteller vorab schon einmal eine Preisempfehlung ausgesprochen haben. Als Private Seller auf Amazon ist das aber meistens nicht der Fall, da man für gewöhnlich erst einmal im Eigenbetrieb auf der Plattform unterwegs ist, anstatt Preisempfehlungen auszusprechen. Daher ist es unzulässig damit zu werben.

Ein weiterer Fehler im Bezug auf Preisempfehlungen ist einer, den noch immer einige Händler machen. Wenn man aus seinem Preis einen Streichpreis macht – also einen vorherigen Preis durchstreicht, einen neuen darunterschreibt und mit dem Preisnachlass wirbt.

Dabei vergessen aber viele, dass Produktpreise leicht automatisiert ausgelesen werden können und somit leicht nachvollziehbar ist, zu welchen Preisen das Produkt effektiv angeboten wurde. Ist über einen gewissen Zeitraum keine Preisänderung zu erkennen und wird dennoch mit einem Streichpreis geworben, ist das Irreführung und kann abgemahnt werden.

Das Wettbewerbsrecht gibt vor, dass ein Preis über einen angemessenen Zeitraum gefordert werden muss, bevor man mit ihm als gestrichenen Preis wirbt. Dieser Zeitraum ist nicht klar definiert und kommt immer auf den Einzelfall an. Dr. Engels rät jedoch dazu, dass man grundsätzlich zwei bis drei Monate einen Preis gefordert haben sollte, um auf der sicheren Seite zu sein.

2. Die Grundpreise – pro Gramm oder pro Stück?

Im deutschen Gesetz ist die Preisangabenverordnung verankert, mit der Preisklarheit und Wettbewerb gefördert werden soll und die Händler zur Grundpreisangabe zwingt.

Die Grundpreisangabe kann dabei unterschiedlich ausfallen. Denn der Grundpreis einer Tapete verhält sich anders als der Grundpreis von Kaffeepulver.

Beispiel Kaffee:

Kaffee wird in den meisten Fällen als Pulver verkauft. Deshalb muss man als Händler von Kaffeekapseln die Nettofüllmenge des darin enthaltenen Kaffeepulvers angeben.

Allgemein gibt es drei wichtige Fragen, die man sich zum Thema Grundpreise stellen muss:
  • Wann muss ich einen Grundpreis angeben?
  • Was muss ich tun, wenn etwas bei der Grundpreisangabe schiefgelaufen ist?
  • Was muss ich tun, wenn ich auf einer Verkaufsplattform diesbezüglich schon einmal abgemahnt wurde?

Zu den beiden letzteren Fragen hat Thomas Engels einen gut gemeinten Rat für jeden Amazon Seller.

Niemals sollte man eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn in der Seller Central von Amazon kann schnell mal etwas schief gehen, wofür man als Händler eventuell in diesem Moment nichts konnte. Und man kann auch nicht garantieren, dass solche fehlerhaften Angaben, die automatisch von Amazon angegeben werden, nie wieder passieren. Unterschreibt man aber ein Dokument, in dem man das versichert und es kommt erneut vor, steht man schnell vor vierstelligen Vertragsstrafen, die besonders kleinere Händler in große Schwierigkeiten bringen können.

Also sollten Händler immer im Blick haben:
  • Was kann die Onlineplattform alles tun und macht dies auch selbstständig?
  • Was kann ich auf der Plattform selbst beeinflussen?
  • Und was davon kann ich auf etwaige Fehler überwachen?

Denn als Händler auf Amazon weiß man, dass Listing-Informationen durch Dritte geändert werden können. Daher ist jeder Händler auf der Plattform in einer Überwachungs- und Prüfpflicht.

Ein weiterer Rat von Dr. Thomas Engels:

Man sollte zu jederzeit einkalkulieren, dass sich im Bezug auf die Grundpreisangaben kleine Fehlerteufel einschleichen können, für die man abgemahnt wird und eine Strafe zahlen muss. Im Zuge der Kalkulation ist also ein gewisses Budget in der Hinterhand nicht verkehrt, da ab einer bestimmten Anzahl an Produkten im Sortiment niemand zu 100% versprechen kann zu jederzeit rechtssicher zu handeln.

3. Produktrezensionen

Das Thema Produktrezensionen beschäftigt die Händler-Community schon seit langer Zeit. Amazon kämpft immer stärker gegen das Kaufen von positiven Kundenrezensionen, da diese ja selbstverständlich auch eine große Auswirkung auf den Verkaufserfolg haben. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat im Zuge der Bekämpfung von falschen Kundenrezensionen dem Betreiber einer Agentur für genau diese Dienstleistung das Geschäft verboten.

Dass gekaufte Kundenrezensionen verboten sind, ist sicher jedem klar, da es sich dabei um Schleichwerbung handelt. Aber auch das Erbitten in der Rechnungsmail oder gar direkt auf der Rechnung, sind ebenfalls nicht erlaubt.

Genauso verhält es sich bei Produktbeileger in den Sendungspaket. Zwar nicht aus juristischer Sicht, aber aus der Sicht von Amazons „Terms of Service“, in der das Beilegen von Flyern mit der Bitte um eine Rezension als nicht erlaubt deklariert ist.

 

Fazit:

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Amazon Händler birgt viele kleine und große Stolpersteine, die es zu umgehen gilt. Auch wenn man sich im Wettbewerbsrecht immer an die Vorschriften halten möchte, ist niemand vor Fehlern gefeit. Eine ausführliche Rechtsberatung kann in diesem Fall eine gute Möglichkeit sein, um schon vor dem Listing übliche Fehler auszumerzen und mit gutem Gewissen in den Handel zu starten.

Für Rechtsfragen steht Dr. Thomas Engels gerne zur Verfügung.

Habt Ihr weitere Fragen an uns? Postet diese gerne in die Kommentare. Wir helfen immer gerne.

 

 

 

 

Zur besseren Übersicht der Inhalte:

Zeit Thema
00:00 Intro
01:06 Thomas, wie bist Du zur Juristerei gekommen?
03:10 Zur Abgrenzung: Auf welche Rechtsgebiete bist Du spezialisiert?
04:56 Listing-Fehler: DIN-Normen und CE-Kennzeichnung
09:18 Listing-Fehler: Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) und Streichpreise
12:13 Listing-Fehler: Grundpreise und die Preisangabenverordnung (PAngV)
17:13 Überwachungs- und Prüfpflichten von Amazon Händlern
24:50 Stichwort: Buy Box Wettbewerb
Wie lassen sich Listings abgrenzen / monopolisieren?
29:08 Stichwort: Kundenrezensionen
Was ist erlaubt und was ist verboten?
40:41 Thomas, wie kann man dich kontaktieren?

Die Kontaktdaten von Thomas findet Ihr unter:
lexea.de/kontakt.html

Abschließend möchten wir noch Stefan Grimm und Kerstin Manke für die Organisation der IAW und die Einladung zur E-Commerce Arena danken.

Ihr habt Fragen an uns? Postet diese gerne in die Kommentare. Wir helfen immer gerne.

Amazon PPC Kampagnen direkt zum Produktlaunch starten?

Der Wettbewerb auf Amazon wird immer intensiver, da die Plattform für viele Kunden der bevorzugte Weg ist, um online einzukaufen. Trotz des harten Wettbewerbs hat Ihr neues Produkt mit der richtigen Herangehensweise noch immer ausgezeichnete Chancen auf Erfolg. Für einen erfolgreichen Start ist eine gut geplante Produktlaunch-Strategie eine absolut notwendige Vorbereitung.

Es gibt viele wichtige Aspekte, die bei der Einführung eines neuen Produktes auf dem Amazon Marktplatz beachtet werden müssen und deswegen werden sicher einige Fragen aufkommen:

  • Was macht ein gutes Produkt aus? Wie sollte ich den Preis für mein Produkt festlegen?
  • Wann und wie soll ich meine erste Amazon PPC Kampagne starten?
  • Welches Standardgebot und Tagesbudget soll ich hinterlegen?
  • Soll ich mit PPC Kampagnen starten obwohl ich keine Bewertungen habe?
  • Was bedeutet die Nachricht: “Ihr Angebot ist nicht für Werbung geeignet”?

Jeder Unternehmer und jeder Händler macht sich im Vorfeld einer Produkteinführung sicher hinreichend Gedanken über die Eigenschaften, Produktion und Gestaltung seiner neuen Produkte. Diese Aspekte sind nicht trivial und werden nicht spontan in kurzer Zeit entschieden, sondern intensiv recherchiert, analysiert und getestet. Gleiches gilt für die Preisgestaltung der neuen Produkte. Als Händler hat man die Wahl zwischen einer Strategie der Preisführerschaft (möglichst günstiger Preis) oder der Qualitäts- und Innovationsführerschaft. Wir gehen für die weiteren Erläuterungen in diesem Artikel davon aus, dass Sie diese Schritte der Produktentwicklung bereits durchlaufen und finale Entscheidungen getroffen haben. Sollten Sie aber noch weitere Inspiration zu diesem Thema benötigen, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel über PPC Strategie und Produktlebenszyklus.

Wenn Sie also die Produktqualität und den Preis richtig angesetzt haben, bleiben noch die Fragen zum Marketing und den richtigen Einstellungen für Ihre PPC Kampagnen, die Ihren Verkaufsstart unterstützen sollen.

Wann und wie soll ich meine erste Amazon PPC Kampagne starten?

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Viele Händler sind unsicher, ob sie gleich nach der Einführung eines neuen Produktes mit gesponserten Anzeigen starten sollen. Sie wollen zunächst beobachten, wie sich organische Rankings, Bewertungen und Umsätze in den ersten Tagen oder Wochen entwickeln und machen davon abhängig, ob sie bezahlte Werbekampagnen benötigen. Manch einer versucht verschiedene Experimente aus, um die Umsätze in der ersten Zeit nach Verkaufsstart zu steigern. Dazu gehört zum Beispiel die deutliche Senkung des Produktpreises, um eines der billigsten Angebote auf der ersten Seite zu werden und somit das organische Ranking zu verbessern.

Wenn Sie aber bereits früh Erfolg haben wollen, ist es nicht die richtige Herangehensweise “abzuwarten und Tee zu trinken”. Als Unternehmer bevorzugen Sie es sicher, eine nachhaltige Strategie festzulegen und auszuführen, um langfristiges Wachstum und den optimalen Profit mit Ihrem Produkt zu erreichen. Dieses Vorgehen ist in vielerlei Hinsicht weitaus besser als zu Beginn „erst einmal abzuwarten“.

Genau aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihren Amazon Produktlaunch direkt mit PPC Kampagnen zu begleiten. Die Seitenaufrufe Ihres Produkts und die organischen Rankings erreichen in der ersten Zeit keine optimalen Werte, aber diese Kennzahlen werden sich mit der richtigen Werbestrategie immer weiter verbessern. Das Investment in PPC Kampagnen zahlt sich später auch auf Ihre organischen Rankings aus.

Welches Standardgebot und Tagesbudget soll ich hinterlegen?

In dem oben bereits erwähnten Artikel zur Amazon PPC Strategie können Sie alle relevanten Informationen über die richtigen Kampagneneinstellungen für ein neu eingeführtes Produkt nachlesen. Hier finden Sie Informationen zum richtigen Standardgebot (Default-CPC), dem Kampagnenbudget und dem optimalen Ziel-ACoS. Detaillierte Informationen für die Festsetzung der täglichen Budgets sowie ein effektives Werbekosten-Management finden Sie in unserem Beitrag über PPC Kosten.

Soll ich mit Amazon PPC Kampagnen starten obwohl ich keine Bewertungen habe?feedback box hanging at a wooden wall

Wir werden oft gefragt, ob es sinnvoll ist mit gesponserten Anzeigenkampagnen zu starten, wenn die eigenen Produkte noch keine Bewertungen haben. Händler befürchten, dass ihre Konversionsrate dann zu niedrig ist, um gewisse Profitabilitätsziele zu erreichen.

Ist Ihr primäres Ziel einzig und allein die Profitabilität? In diesem Falle sind die Bedenken berechtig, weil keine oder nur sehr wenige Bewertungen die Konversionsrate tatsächlich negativ beeinflussen.

Vergessen Sie jedoch nicht, dass Profitabilität nicht der einzige wichtige Faktor für einen Amazon PPC Launch ist. Die absolute Reichweite ist eine andere wichtige Kennzahl, wenn es um den Erfolg Ihrer Werbekampagnen geht. Die Reichweite hängt davon ab, welche Keywords oder Suchbegriffe Amazon Ihrem Produkt als relevant zuordnet. Die Transaktionshistorie Ihrer Produkte ist dabei ein wichtiges Kriterium, über welches Amazon die Relevanz erhebt. Da Sie beim Verkaufsstart noch kaum relevante Daten gesammelt haben und es eine Weile dauert bis ein gutes organisches Ranking erreicht wird, helfen frühe PPC Kampagnen beim Aufbau von Transaktionen und somit der benötigten Relevanz.

Mit dem Bewusstsein, dass Ihre Kampagnen nicht direkt am ersten Tag profitabel sein werden, raten wir trotzdem dazu, dieses anfängliche Investment für Ihren Amazon Produktlaunch zu tätigen. Warum aber Geld ausgeben?
Ganz einfach: Langfristig werden Sie sich mit dieser Strategie in einer besseren Position befinden, weil Sie Ihre organischen Rankings und Produkt-Listings mit den Daten optimieren können, die Sie durch Ihre PPC Kampagnen generieren. Eine hohe Reichweite führt in Kombination mit einem qualitativen Produkt zu einer wachsenden Zahl an Bewertungen und diese sichern Ihnen steigende Umsätze und ein nachhaltiges Gewinnpotential.

Was bedeutet die Nachricht: „Ihr Angebot ist nicht für Werbung geeignet“?

Der Grund warum Sie diese Nachricht erhalten ist, dass Sie momentan nicht das Einkaufswagen-Feld (die sogenannte Buy-Box) für Ihr Produkt haben. Das muss nicht unbedingt ein Grund sein, um gleich in Panik zu verfallen. Die Amazon Buy-Box ist eine Funktion, welche sicherstellt, dass nur Sie von Verkäufen Ihrer PPC Werbung profitieren.

Wenn Sie das Einkaufswagen-Feld nicht haben, werden Ihre PPC Anzeigen nicht ausgeliefert und Sie generieren keine Impressionen, Klicks und Kosten. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Werbekampagnen keine Kosten mehr generiert, wenn Ihr Lagerbestand leer ist und das ist prinzipiell eine gute Sache.

Wenn Sie jedoch noch Bestand für Amazon haben und diese Nachricht dennoch erhalten, sollten Sie überprüfen wie oft Ihnen die Buy-Box zugeteilt wird. Dies kann einfach im Seller Central unter den Berichten nachgesehen werden. Der exakte Pfad im Konto lautet: „Berichte” > „Statistiken und Berichte” > „Detailseiten Verkäufe und Traffic“ > hier nach untergeordnetem Produkt auswählen, der Bereich “Einkaufswagen-Feld-Prozentwert” enthält die relevante Information.

amazon seller central buy box percentage

Wenn der Prozentsatz unter 100% liegt, teilen Sie sich das Feld höchstwahrscheinlich mit anderen Händlern. In diesem Fall bedeutet die Benachrichtigung nur, dass Sie die Buy-Box momentan nicht haben und deshalb keine Anzeigen geschaltet werden. Dieser Umstand kann sich jedoch relativ schnell wieder ändern, überprüfen Sie Ihre Kampagne in ein bis zwei Tagen erneut. Neben dem Lagerbestand sind übrigens die Preisgestaltung und die Kundenzufriedenheit maßgebliche Faktoren für die Zuteilung der Buy-Box.

Wenn dies jedoch nicht der Grund für die oben genannte Nachricht ist, gibt es noch folgende Möglichkeiten, warum Ihre Anzeigen nicht geschaltet werden:

  • Haben Sie einen neuen Seller Account?
    Wenn nicht nur Ihr Produkt neu ist,sondern auch Ihr Seller Account weniger als 3 Monate alt ist, steht Ihnen die Buy-Box prinzipiell nicht zu. Haben Sie einen persönlichen Amazon Account-Manager, kann dieser Ihnen eventuell bei dem Problem helfen.
  • Ist die Produktinformationsseite fehlerhaft oder unvollständig?
    Ausgeblendete Produktseiten (wegen fehlerhafter oder unvollständiger Informationen zum Produkt) können nicht für Werbung verwendet werden. Unter „Lagerbestand bearbeiten“ im Seller Central können sie diese Informationsfehler ausbessern.
  • Wurde Ihr Produkt aus dem Lagerbestand entfernt?
    Werbungen werden nicht für Impressionen zugelassen, wenn das Produkt aus dem Lagerbestand entfernt werden. Überprüfen können Sie das ebenfalls im Seller Central unter: „Lagerbestand” > „Lagerbestand bearbeiten”.
  • Ist Ihr Produkt in einer eingeschränkten Kategorie?
    Für manche Produktkategorien müssen Werbekampagnen von Amazon bestätigt werden, andere Kategorien sind sogar vollständig vom Verkauf ausgeschlossen. Dies betrifft zum Beispiel Produkte wie Feuerwerkskörper oder bestimmte Chemikalien. In den Bereichen Beauty, Erotik und Spirituosen müssen die Händler von Amazon für Werbung freigeschaltet werden. Manche Kategorien werden auch nur für gewisse Zeitbereiche von der Vermarktung ausgeschlossen. Die Zulassungsprozesse, für einzelne Kategorien variieren stark in Zeit und Komplexität und sollten am besten mit dem Seller Support koordiniert werden.

Haben Sie noch weitere Ideen oder offene Fragen? Möchten Sie mehr Informationen zu einem Aspekt des Artikels wissen oder sollen wir einen Blick auf Ihre Amazon Kampagnen werfen? Kontaktieren Sie uns einfach oder schreiben Sie einen Kommentar unter diesen Artikel. Wir helfen sehr gern!